Der geschäftsführende Vorstand leitet den Verein im Sinne des § 26 BGB und besteht aus den Leitern folgender Geschäftsbereiche:
- Geschäftsbereich Repräsentation
- Geschäftsbereich Sportbetrieb-Organisation
- Geschäftsbereich Dokumentation-Kommunikation-Information
- Geschäftsbereich Finanzen-Rechnungswesen
Der Verein stimmt über geheime Wahlen demokratisch jedes dieser Glieder ab und versucht über öffentlichen oder geschlossenen Diskussionen jegliche Probleme im Verein zu lösen.